Gemeinderat beschließt neue Regeln für Dachaufbauten
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2026 die neue Dachaufbautensatzung für geneigte Dächer einstimmig beschlossen. Damit werden die Möglichkeiten für Dachgeschossausbauten im gesamten Stadtgebiet neu geregelt. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen und zugleich die städtebauliche Wirkung der geneigten Dächer zu erhalten.
„Mit der neuen Satzung schaffen wir einen einheitlichen Rahmen für Dachausbauten. Dabei wird berücksichtigt, dass zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, gleichzeitig soll die Dachlandschaft in ihrer städtebaulichen Wirkung erhalten bleiben“, so Baubürgermeister Julius Mihm.
Die neue Satzung gilt für den gesamten beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie den Außenbereich von Friedrichshafen. Sie löst unterschiedliche bisher geltende Regelungen zu Dachaufbauten ab beziehungsweise definiert diese neu.
Künftig dürfen Dachaufbauten auf Pultdächern nicht errichtet werden. Für Dachgauben und Dacheinschnitte wird die Gesamtlänge auf 70 Prozent der zugrunde liegenden Gebäudelänge begrenzt. Für Wiederkehren, Wandaufbauten und andere Dachaufbauten, beispielsweise Erschließungsaufbauten, gilt eine Obergrenze von 50 Prozent. Grundsätzlich ist je Dachfläche nur eine Form von Dachaufbauten zulässig. Dachgauben oder Dacheinschnitte können jedoch mit anderen Dachaufbauten kombiniert werden, sofern die Gesamtlänge 70 Prozent der Gebäudelänge nicht überschreitet.
Dachaufbauten dürfen zudem nur auf eine Ebene oberhalb der Traufe eingefügt werden. Dachbalkone mit Traufdurchbrechung bei Dachgauben, anderen Dachaufbauten und Dacheinschnitten werden ausgeschlossen.
Darüber hinaus legt die Satzung Mindestabstände fest. Dachaufbauten müssen mindestens 70 Zentimeter vom First sowie jeweils mindestens ein Meter vom seitlichen Abschluss der Dachfläche an der Giebelseite, von den beiden Linien, an denen unterschiedliche Dachflächen aufeinandertreffen (Kehlen und Graten) und voneinander entfernt sein. Durchgehende Dachaufbauten müssen ebenfalls 70 Zentimeter vom First entfernt sein und dürfen maximal 75 Prozent der Dachfläche umfassen.
Die Regelungen gehen auf einen Beschluss des Gemeinderats vom April 2025 im Rahmen des Innenentwicklungskonzeptes zurück. Damals wurde die Ermöglichung von Dachgeschossausbauten durch als Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum beschlossen.
Mit der nun beschlossenen Satzung sollen einerseits stark geneigte Dächer besser für Wohnzwecke genutzt werden können. Andererseits soll das geneigte Dach als prägendes Element der Dachlandschaft erhalten bleiben.
Das Hauptdach soll daher in seiner Wirkung möglichst weitgehend erhalten werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Dachlandschaft durch zu viele oder zu umfangreiche bauliche Veränderungen überladen wird.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind zu finden unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de.