Montag, 09. Februar 2026

Neubebauung Friedenstraße 40 in Berg zugestimmt

Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Montag, 2. Februar der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Neubebauung des Grundstücks Friedenstraße 40 durch die Tipp Topp Amber Conicor GmbH mehrheitlich zu.

Das rund 1.505 Quadratmeter große Gebiet im Ortsteil Berg an der Kreuzung von Friedenstraße und Lohrstraße, ist derzeit mit dem ehemaligen Gasthof Frieden bebaut. Aufgrund früherer Um- und Anbauten wurden dem Gebäude keine Denkmaleigenschaften zuerkannt. Ein Abrissantrag wurde im Mai 2024 genehmigt. Planungsrechtlich gilt aktuell der Bebauungsplan von 1974.

Die Tipp Topp Amber Conicor GmbH plant als Vorhabenträger die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses mit 23 Wohneinheiten. Im Jahr 2024 wurden dem Gestaltungsbeirat mehrere Planungsvarianten vorgestellt. Das Gremium unterstützte die Einschätzung, dass eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung im Rahmen des bestehenden Planungsrechts nicht möglich ist und sprach sich für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus.

Die weiterentwickelte Planung sieht eine u-förmige Bebauung vor, die sich um einen nach Süden geöffneten Innenhof gruppiert. Die Gebäude werden überwiegend dreigeschossig mit Satteldächern gebaut; aufgrund der Topografie tritt ein Gebäudeteil zur Ostseite viergeschossig in Erscheinung. Die Planung greift bestehende städtebauliche Strukturen auf und entwickelt diese im Sinne der Innenentwicklung weiter.

25 Prozent der über das bisherige Planungsrecht hinausgehenden Geschossfläche soll als geförderter Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung ausgewiesen werden. Vorgesehen ist ein bedarfsorientierter Wohnungsmix mit zweckmäßigen Grundrissen und barrierefreien Einheiten.

Es sollen hochwertiges Grün für eine höhere Aufenthaltsqualität und Retentionsfunktion sowie ressourcenschonende Baumaterialien benutzt werden. Außerdem soll ein zeitgemäßes Energiekonzepts über die gesetzlichen Vorgaben hinaus entwickelt werden.  Belastbare Aussagen zur Klimawirkung können erst im weiteren Planungsverlauf getroffen werden.

Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren soll als Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Mit dem Einleitungsbeschluss erhält der Vorhabenträger Planungssicherheit für die weiteren Schritte. Vor dem Satzungsbeschluss ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags vorgesehen, in dem unter anderem die Kostentragung geregelt wird.

Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.